IVI Informationsverarbeitungs GmbH
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GDPdU

- Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) -

Die Anforderungen des Gesetzgebers hinsichtlich der seit Januar 2002 vorgeschriebenen digitalen Betriebsprüfung wurden im BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 spezifiziert. Bei der praktischen Umsetzung stellen sich für die Unternehmen eine Vielzahl an offenen Fragen: Welches sind meine steuerrelevanten Daten? In welchen IT-Systemen sind diese Daten hinterlegt? Benötige ich eine separate Archivlösung? Der Aufwand zur Erstellung einer GDPdU-konformen Lösung variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Aber: Wie erfülle ich die gesetzlichen Anforderungen, ohne wesentlich über das Ziel hinauszuschießen und damit Ressourcen zu verschwenden?

Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung einer unternehmensspezifischen GDPdU-Lösung durch eine herstellerneutrale Beratungsleistung.